(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Leistungen und Tätigkeiten der
Leadflow Consulting – FZCO, IFZA Business Park, Dubai Digital Park (DDP), Dubai Silicon Oasis, Vereinigte Arabische Emirate
(im Folgenden: „Leadflow Consulting“),
gegenüber Unternehmern im Sinne von Art. 1 CISG bzw. vergleichbarer internationaler Definitionen.
Eine Anwendung auf Verbraucher ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(2) Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungsbereiche:
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn Leadflow Consulting ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Leadflow Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Leadflow Consulting erstellt für den Kunden ein Entlastungssystem als einheitliche Projektleistung.
Das Entlastungssystem umfasst insbesondere die Erstellung eines aufeinander abgestimmten Systems zur Systematisierung von Wissen, Automatisierung von Abläufen und operativen Entlastung des Kunden.
Hierzu zählen – je nach Angebot – insbesondere:
Der konkrete Leistungsumfang, die exakten Inhalte, Zahlen, Bausteine, Projektphasen sowie die Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot / der Quotation.
Leadflow Consulting erstellt für den Kunden im Rahmen des Entlastungssystems insbesondere:
Die Inhalte werden auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Angaben und Antworten in strukturierten Formularen erstellt.
Die Erstellung erfolgt nicht nach Kundenvorgaben im Sinne eines eigenen didaktischen oder konzeptionellen Modells des Kunden.
Vielmehr werden:
vollständig durch Leadflow Consulting vorgegeben und professionell ausgearbeitet.
Sämtliche Präsentationsfolien basieren auf von Leadflow Consulting bereitgestellten vordefinierten Slide-Templates.
Die Anzahl, Anordnung, Positionierung und Struktur der Textfelder ist technisch vorgegeben und nicht veränderbar.
Feedback des Kunden ist ausschließlich zulässig:
Ein Anspruch auf:
besteht nicht.
Mit schriftlicher oder konkludenter Bestätigung des Templates durch den Kunden gilt dieses als verbindlich.
Die Aufnahme der Videos erfolgt ausschließlich durch den Kunden.
Ein Videoschnitt durch Leadflow Consulting erfolgt – sofern vertraglich vereinbart – ausschließlich unter folgenden Bedingungen:
Eine darüber hinausgehende Videobearbeitung ist nicht Bestandteil der Leistung.
Das Entlastungssystem wird derzeit ausschließlich individuell angeboten.
Sofern in Angeboten, Quotation oder Zusatzvereinbarungen auf Leistungsstufen, Pakete oder Varianten Bezug genommen wird, dienen diese ausschließlich der internen Leistungsabgrenzung und begründen keinen Anspruch auf bestimmte Betreuungsformen, Feedbackumfänge oder Mitwirkungsleistungen außerhalb des konkret vereinbarten Angebots.
Leadflow Consulting erbringt ergänzend zum Entlastungssystem eine laufende technische Betreuung.
Diese umfasst insbesondere:
Die laufende technische Betreuung beginnt automatisch 30 Tage nach Kauf des Entlastungssystems, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Die technische Umsetzung erfolgt über von Leadflow Consulting eingesetzte Plattformen, insbesondere GoHighLevel.
Nicht enthalten sind insbesondere:
Alle Systemstrukturen, Automationen, Workflows, Trigger, Layouts und technischen Logiken verbleiben im geistigen Eigentum von Leadflow Consulting.
Im Rahmen der laufenden Betreuung sind ausschließlich geringfügige Änderungen im vereinbarten Zeitkontingent von maximal 30 Minuten pro Monat enthalten.
Nicht Bestandteil sind insbesondere:
Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Leadflow Consulting ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, auszusetzen oder zu unterbrechen, wenn Inhalte oder Vorgaben des Kunden nach eigener Einschätzung:
sind oder sein könnten.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die durch Verzögerungen, Prüfungen oder Klärungsprozesse entstehen.
(1) Pro Projektphase ist eine (1) Feedbackschleife enthalten.
(2) Feedback hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung zu erfolgen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Feedback, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen.
In der Feedbackschleife enthalten sind ausschließlich:
Nicht Bestandteil der Feedbackschleifen sind insbesondere:
Das Einfügen visueller Elemente obliegt – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – dem Kunden.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien, Informationen, Zugänge, Daten, Freigaben und Feedbacks vollständig, korrekt und fristgerecht bereitzustellen.
Hierzu zählen insbesondere – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sämtliche Informationen, Inhalte und Mitwirkungen, die für die Erstellung und den Betrieb des Entlastungssystems sowie der laufenden technischen Betreuung erforderlich sind.
(2) Kommt der Kunde insgesamt mehr als 60 Kalendertage mit der Lieferung von Inhalten, Informationen, Zugängen oder Feedback in Verzug, verfällt der Anspruch auf die Fortsetzung der Leistungserbringung.
Die 60 Tage gelten kumuliert über alle Projektphasen, Arbeitsschritte und Teilleistungen hinweg.
Zeiten, in denen Leadflow Consulting an Konzepten, Skripten, Präsentationsfolien, Systemlogiken, Automationen, Seiten, E-Mail-Sequenzen oder sonstigen Bestandteilen arbeitet, werden nicht auf die 60-Tage-Frist angerechnet.
Beispiel:
Benötigt Leadflow Consulting für einen internen Arbeitsschritt 2 Werktage, verlängert sich die 60-Tage-Frist um diesen Zeitraum entsprechend.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen besteht in diesen Fällen nicht.
(3) Entlastungssystem / technische Systeme:
Für die korrekte Funktion, Einrichtung und den Betrieb des Entlastungssystems sind durch den Kunden – soweit erforderlich – insbesondere bereitzustellen:
Ohne diese Elemente kann Leadflow Consulting die ordnungsgemäße Fertigstellung, Funktion oder den Betrieb des Entlastungssystems nicht garantieren.
(4) Verzögerungen, Einschränkungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf eine fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Leadflow Consulting.
Leadflow Consulting haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen, Mehraufwände, Einschränkungen oder Nichterreichung etwaiger Erwartungen des Kunden.
(5) Der Kunde ist selbst und ausschließlich dafür verantwortlich, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken, Videos, Skripte, Bilder, Texte, Daten, Aussagen und Werbemittel:
Leadflow Consulting führt keine rechtliche, steuerliche oder regulatorische Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte durch und übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Der Kunde stellt Leadflow Consulting von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung oder Veröffentlichung dieser Inhalte entstehen.
(1) Die Vergütung für die Erstellung des Entlastungssystems ist vollständig im Voraus (100 % upfront) zu entrichten, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Nach vollständigem Zahlungseingang beginnt der Onboarding-Prozess sowie die Leistungserbringung durch Leadflow Consulting.
(3) Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Beginn, Fortsetzung oder Abschluss der Leistungserbringung.
(4) Bereits begonnene Leistungen gelten unabhängig vom Projektstand als vertragsgemäß erbracht, sofern Verzögerungen oder Unterbrechungen auf Umständen beruhen, die Leadflow Consulting nicht zu vertreten hat, insbesondere auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden.
(1) Die laufende technische Betreuung beginnt automatisch 30 Tage nach Kauf des Entlastungssystems, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt 7 Kalendertage zum jeweiligen Laufzeitende.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
(4) Die monatliche Vergütung ist zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats im Voraus fällig.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung mehr als 7 Kalendertage in Verzug, ist Leadflow Consulting berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu pausieren, Zugänge zu sperren oder Funktionalitäten einzuschränken, ohne dass hierdurch Ansprüche des Kunden entstehen.
(6) Bei einer wirksamen Kündigung bleibt der Zugang zum Entlastungssystem und den betriebenen Plattformen bis zum Ende der zuletzt bezahlten Abrechnungsperiode aktiv.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Account vollständig deaktiviert.
(7) Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter monatlicher Vergütungen ist ausgeschlossen, unabhängig vom Nutzungsgrad oder tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistungen.
(1) Vom Kunden beauftragte Werbemaßnahmen und Mediabudgets (z. B. Meta Ads, Google Ads, TikTok Ads, PPC-Budgets) werden ausschließlich und vollständig vom Kunden getragen.
(2) Eine Erstattung oder Rückvergütung von Werbebudgets ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob Kampagnen die gewünschten oder erwarteten Ergebnisse erzielen.
(3) Leadflow Consulting schuldet im Rahmen von Performance-Marketing-Leistungen keine wirtschaftlichen Ergebnisse, insbesondere keine Mindestanzahl an Leads, Umsätzen oder Conversions.
(1) Kosten für externe Tools, Software, Hosting-Leistungen, Plattformen oder Lizenzen (z. B. CRM-Systeme, Newsletter-Tools, Zapier/Make, Zahlungsanbieter, Drittanbieter-Integrationen) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung.
(2) Sämtliche derartigen Kosten werden ausschließlich vom Kunden getragen, unabhängig davon, ob die Nutzung dieser Dienste Voraussetzung für die Leistungserbringung ist oder nicht.
(3) Ausgenommen davon ist die Plattform GoHighLevel. Hierfür übernimmt Leadflow Consulting die laufenden Tool-Kosten.
(1) Sofern der Kunde als Verbraucher im Sinne des EU-Rechts (B2C) handelt, besteht kein Widerrufsrecht, sobald die Dienstleistung begonnen oder vollständig erbracht wurde, da es sich um eine individuell angepasste digitale Dienstleistung handelt (Art. 16 lit. a und lit. m Richtlinie 2011/83/EU).
(2) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Leadflow Consulting vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und bestätigt hiermit den Verlust des Widerrufsrechts.
(3) Handelt der Kunde als Unternehmer (B2B), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB oder vergleichbarer internationaler Vorschriften.
Ein vertragliches Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht wird nicht eingeräumt.
(1) Leadflow Consulting ist berechtigt, Funktionen, Inhalte, Abläufe, Templates, Automatisierungen, Systemlogiken, Designs und technische Umsetzungen jederzeit zu ändern, anzupassen oder weiterzuentwickeln, sofern dadurch der Gesamtzweck der vereinbarten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(2) Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Funktionsweisen, unveränderte Systemstrukturen oder den Fortbestand einzelner technischer Details besteht nicht.
(1) Leadflow Consulting erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung, Marketing-Compliance-Beratung oder sonstige regulierte Beratungsleistungen.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich dafür, dass seine Inhalte, Werbeaussagen, Pflichtinformationen sowie sämtliche steuerlichen, rechtlichen und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden.
(3) Eine Haftung von Leadflow Consulting für rechtliche oder steuerliche Verstöße des Kunden ist ausgeschlossen.
(1) Leadflow Consulting beginnt die Leistungserbringung für das Entlastungssystem unmittelbar nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten einmaligen Vergütung, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
Die laufende technische Betreuung / Betrieb & Stabilität beginnt gemäß den Regelungen dieser AGB automatisch nach dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (insbesondere 30 Tage nach Kauf), vorbehaltlich fristgerechter Mitwirkung des Kunden.
(2) Zeitangaben, Fristen oder Umsetzungszeiträume – insbesondere zur Erstellung technischer Systeme, Plattformen, Automationen, Landingpages, Seiten oder sonstiger Bestandteile des Entlastungssystems – gelten ausschließlich als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Umsetzung erfolgt stets unter dem Vorbehalt der vollständigen, korrekten und fristgerechten Mitwirkung des Kunden.
Verzögerungen, die auf fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, verlängern sämtliche Leistungs- und Umsetzungsfristen entsprechend.
(3) Die Abnahme der jeweiligen Leistung oder Teilleistung gilt als erfolgt, wenn:
In beiden Fällen gilt die Leistung als vertragsgemäß, vollständig und mangelfrei abgenommen.
(4) Die Abnahmefiktion gemäß Absatz (3) gilt unabhängig davon, ob der Kunde:
Ein späteres Berufen auf eine unterlassene Prüfung oder fehlende Kenntnis ist ausgeschlossen.
(5) Mit erfolgter Abnahme – ausdrücklich oder konkludent – sind sämtliche Ansprüche auf Nachbesserung, Änderung oder erneute Überarbeitung ausgeschlossen, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den im Rahmen des Entlastungssystems erstellten inhaltlichen Materialien (insbesondere Skripte, Präsentationsfolien, Texte und Kursinhalte) ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur eigenen Verwendung, Veröffentlichung und Verwertung der Inhalte im eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden.
(3) Eine Weitergabe oder Übertragung der inhaltlichen Materialien an Dritte ist zulässig, sofern hierdurch keine technischen Systeme, Automationen, Plattformlogiken, Templates oder geschützten Bestandteile von Leadflow Consulting offengelegt, kopiert oder nachgebaut werden.
(4) Nicht übertragen werden ausdrücklich Nutzungsrechte an:
Diese verbleiben vollumfänglich bei Leadflow Consulting.
(1) Im Rahmen der laufenden technischen Betreuung erhält der Kunde ausschließlich ein eingeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von Leadflow Consulting bereitgestellten Plattformoberfläche.
(2) Die technische Leistung erfolgt über von Leadflow Consulting eingesetzte Plattformen, insbesondere GoHighLevel, einschließlich etwaiger White-Label-Oberflächen.
(3) Der Kunde erhält keinen Anspruch auf:
(4) Sämtliche technischen Systeme, Automationen, E-Mail-Sequenzen, Funnel-Bausteine, Templates, Layouts, Integrationen, Frameworks, Logiken und Prozesse sind geistiges Eigentum von Leadflow Consulting – FZCO und unterliegen dem internationalen Urheber-, Leistungs- und Geschäftsgeheimnisschutz.
(5) Eine Offenlegung, Einsicht, Herausgabe oder technische Übergabe dieser Bestandteile ist stets ausgeschlossen.
(1) Dem Kunden ist es strengstens untersagt, die Plattform oder deren Bestandteile – direkt oder indirekt, ganz oder teilweise – zu:
(2) Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die Handlungen manuell, technisch, automatisiert oder durch beauftragte Dritte erfolgen.
(3) Bei einem Verstoß ist Leadflow Consulting berechtigt:
Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht erstattet.
(1) Individuelle Anpassungen im technischen Backend dürfen ausschließlich durch Leadflow Consulting vorgenommen werden.
(2) Ein Anspruch auf Änderungen, Erweiterungen, Sonderlösungen oder individuelle Anpassungen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
(3) Sofern Änderungen angeboten werden, können diese kostenpflichtig sein.
(1) Domains, die im Rahmen der Plattform-, Funnel- oder Website-Leistungen registriert, bereitgestellt oder technisch verwaltet werden, verbleiben im Eigentum von Leadflow Consulting, solange der Plattformvertrag aktiv ist.
(2) Der Kunde erhält an diesen Domains ausschließlich ein Nutzungsrecht für die Dauer der aktiven Vertragslaufzeit.
(3) Nach Kündigung oder Vertragsende kann die Domain:
Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.
(1) Leadflow Consulting übernimmt keine Haftung für Inhalte, Aussagen, Angebote, Claims, Pflichtinformationen oder sonstige Daten, die der Kunde über eine bereitgestellte oder verwaltete Domain veröffentlicht.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für:
Leadflow Consulting haftet nicht für technische Störungen, Ausfälle, Downtime, DNS-Probleme oder Nichterreichbarkeit von Domains, sofern diese verursacht werden durch:
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf:
(2) Sämtliche Domain- und Registrar-Zugänge verbleiben vollständig in der Kontrolle von Leadflow Consulting.
(1) Nach Vertragsende werden sämtliche Inhalte, Daten und Zugänge des Kunden innerhalb von 14 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(2) Ein Anspruch auf:
besteht nicht.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende alle erforderlichen Daten zu sichern.
(1) Leadflow Consulting ist berechtigt, vollständig anonymisierte Daten aus Formularen, Quizzen, Umfragen, Kursauswertungen oder Interaktionselementen zu nutzen für:
(2) Es werden ausschließlich Daten verwendet, die keinen Rückschluss auf eine natürliche Person zulassen.
(3) Personenbezogene Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Freitexte) werden vollständig entfernt.
(4) Der Kunde kann der Nutzung anonymisierter Daten jederzeit widersprechen.
Der Widerspruch ist per E-Mail an [email protected] zu richten.
(1) Supportleistungen werden ausschließlich per E-Mail über die folgende Adresse erbracht:
[email protected]
Andere Kommunikationswege (z. B. Telefon, Messenger-Dienste, Social Media, Videocalls) sind nicht Bestandteil des Supports, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(1) Die maximale Reaktionszeit auf Supportanfragen beträgt bis zu 72 Stunden.
(2) Die Angabe der Reaktionszeit stellt keine Garantie für eine Lösungs- oder Behebungszeit dar, sondern beschreibt ausschließlich den Zeitraum bis zur ersten Rückmeldung.
(3) In Ausnahmefällen (z. B. hohes Anfragevolumen, technische Störungen, Abhängigkeit von Drittanbietern, Feiertage, Krankheit) kann sich die Reaktionszeit verlängern, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.
(1) Bugfixes sind kostenfrei, sofern der Fehler nachweislich und ausschließlich durch Leadflow Consulting verursacht wurde.
(2) Als Bugfix gelten ausschließlich technische Fehlfunktionen, die:
(3) Fehler, Störungen oder Fehlfunktionen, die durch:
verursacht wurden, gelten nicht als kostenfreie Bugfixes.
(1) Fehler oder Probleme, die der Kunde selbst oder durch beauftragte Dritte verursacht hat, werden kostenpflichtig nach dem jeweils gültigen Stundensatz von Leadflow Consulting behoben.
(2) Ein Anspruch auf kostenlose Behebung besteht in diesen Fällen nicht, auch dann nicht, wenn die Änderung unbeabsichtigt oder aus Unkenntnis erfolgt ist.
(1) Der vertragliche Support umfasst ausschließlich:
(2) Aktives Management, strategische Betreuung, Monitoring, Optimierung, Performance-Analysen, Weiterentwicklung von Systemen oder proaktive Anpassungen sind nicht Bestandteil des Supports.
(3) Aktives Management erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Anfrage des Kunden und gegen gesonderte Vergütung.
(1) Kein Bestandteil des Supports sind insbesondere:
(2) Fehler, Einschränkungen oder Probleme, die der Kunde selbst verursacht (z. B. durch Änderungen im Backend, fehlerhafte Inhalte, externe Integrationen), sind nicht Bestandteil des kostenlosen Supports.
(1) Leadflow Consulting haftet nicht für Datenverluste, Datenschutzverletzungen, Sicherheitsvorfälle, Cyberangriffe, Account-Hijacking, Systemausfälle, Downtime, Funktionsstörungen oder sonstige Schäden, die verursacht werden durch:
Dies gilt insbesondere – aber nicht abschließend – für Plattformen und Dienste wie GoHighLevel, Meta, Google, Stripe, Vimeo, YouTube, Zoom, Zahlungsanbieter, Hostinganbieter oder Domain-Registrare.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für:
(3) Leadflow Consulting übernimmt keinerlei Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit von Drittplattformen.
(1) Leadflow Consulting schuldet ausschließlich eine fachgerechte, sorgfältige und professionelle Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Eine Garantie oder Zusicherung für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse wird ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere für:
(3) Der wirtschaftliche Erfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von Leadflow Consulting liegen, und liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
(1) Mängel oder Beanstandungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung der jeweiligen Leistung schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß, mangelfrei und ordnungsgemäß abgenommen.
(3) Später geltend gemachte Einwände, Beanstandungen oder Reklamationen sind ausgeschlossen.
(1) Leadflow Consulting haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Nettoauftragwert der jeweils betroffenen Leistung begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktionsausfall, Reputationsschäden oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Verpflichtungen, insbesondere für:
(2) Leadflow Consulting erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung.
(3) Leadflow Consulting haftet nicht für rechtliche Verstöße oder unterlassene Pflichtangaben des Kunden.
(1) Leadflow Consulting haftet nicht für Inhalte, Aussagen, Werbeversprechen, Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Verkaufspraktiken des Kunden.
(2) Der Kunde garantiert, dass er keine irreführenden, betrügerischen, illegalen oder rechtswidrigen Inhalte oder Angebote veröffentlicht oder vermarktet.
(3) Der Kunde stellt Leadflow Consulting von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verhalten, den Inhalten oder den Angeboten des Kunden resultieren.
(1) Leadflow Consulting ist berechtigt, den Account des Kunden sofort und ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu deaktivieren, wenn insbesondere:
(2) Bei einer Sperre oder Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen.
(3) Leadflow Consulting ist berechtigt, relevante Daten und Informationen an Zahlungsanbieter, Plattformbetreiber, Behörden oder geschädigte Dritte weiterzugeben.
Der Kunde verpflichtet sich, Leadflow Consulting von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die entstehen aufgrund von:
Die Freistellung umfasst insbesondere auch:
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während laufender Projekte, offener Klärungsprozesse oder Streitigkeiten keine rufschädigenden, falschen oder irreführenden Aussagen über Leadflow Consulting öffentlich zu tätigen.
(2) Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen auf:
(3) Bei Verstößen ist Leadflow Consulting berechtigt:
(1) Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Leadflow Consulting, abrufbar unter:
https://www.lukaslanx.com/datenschutz
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß:
(3) Leadflow Consulting verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er seinerseits alle datenschutzrechtlichen Informations-, Einwilligungs- und Dokumentationspflichten gegenüber Endkunden, Nutzern oder sonstigen Betroffenen erfüllt.
(5) Eine Haftung von Leadflow Consulting für datenschutzrechtliche Verstöße des Kunden ist ausgeschlossen.
(1) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen, Daten, Strategien, Inhalte, Skripte, Präsentationen, Konzepte und sonstigen Materialien des Kunden werden von Leadflow Consulting vertraulich behandelt.
(2) Sämtliche von Leadflow Consulting eingesetzten oder entwickelten Systeme, Vorlagen, Funnelstrukturen, Automationen, Frameworks, E-Mail-Sequenzen, Designs, Systemlogiken, Prozesse und technischen Abläufe gelten als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse im Sinne der jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Geheimnisschutzgesetze.
(3) Diese Geschäftsgeheimnisse dürfen insbesondere nicht:
(4) Wettbewerber, Agenturen, externe Entwickler, Freelancer oder sonstige Dritte dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Leadflow Consulting keinen Zugriff auf Systeme, Plattformen, Backends, Automationen, Templates oder Prozesse erhalten.
(5) Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch über das Vertragsende hinaus zeitlich unbeschränkt fort.
(1) Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und Leadflow Consulting findet ausschließlich das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate Anwendung.
(2) Dies gilt einschließlich der einschlägigen Regelungen und Bestimmungen der International Free Zone Authority (IFZA).
(3) Kollisionsrechtliche Vorschriften sowie das UN-Kaufrecht (CISG) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(1) Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, dessen Auslegung, Durchführung, Verletzung oder Beendigung ergeben, werden endgültig und verbindlich durch ein Schiedsverfahren entschieden.
(2) Das Schiedsverfahren wird durchgeführt beim Dubai International Arbitration Centre (DIAC).
(3) Es wird ein Einzelschiedsrichter bestellt.
(4) Die Schiedssprache ist Englisch.
(5) Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend.
Die Vollstreckung erfolgt gemäß dem New Yorker Übereinkommen von 1958.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich zulässig am nächsten kommt.
(3) Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.